Amtsgericht Dresden, Endurteil vom 18.05.2026, Az. 143 C 1125/25
Instanz-Urteil im Mietrecht
Balkonkraftwerk: Kein Anspruch auf Zustimmung durch Vermieter
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
143 C 1125/25
Urteil vom:
18.05.2026
Amtsgericht Dresden, Endurteil vom 18.05.2026, Az. 143 C 1125/25
"Maßgeblich ist daher nicht, ob dem Kläger die Nutzung eines Steckersolargeräts generell zu ermöglichen ist. Dies ist nach der gesetzlichen Wertung des § 554 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu bejahen. Zu prüfen ist vielmehr, ob die Beklagte verpflichtet ist, gerade die konkret beantragte Ausführung des bereits angeschafften Steckersolargeräts zu dulden."
Volltext des Urteils
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