Instanz-Urteil im Mietrecht

Balkonkraftwerk: Kein Anspruch auf Zustimmung durch Vermieter

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 143 C 1125/25
Urteil vom: 18.05.2026

Amtsgericht Dresden, Endurteil vom 18.05.2026, Az. 143 C 1125/25


"Maßgeblich ist daher nicht, ob dem Kläger die Nutzung eines Steckersolargeräts generell zu ermöglichen ist. Dies ist nach der gesetzlichen Wertung des § 554 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu bejahen. Zu prüfen ist vielmehr, ob die Beklagte verpflichtet ist, gerade die konkret beantragte Ausführung des bereits angeschafften Steckersolargeräts zu dulden."

Volltext des Urteils

Amtsgericht Dresden, Endurteil vom 18.05.2026, Az. 143 C 1125/25
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